Rechnung erstellen für Einsteiger
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Zusammenfassung
In diesem Artikel versuche ich, bezogen auf die Praxis von Einzelübersetzern aufzuzeigen, welche Angaben in eine Rechnung gehören und welche Möglichkeiten zur technischen Umsetzung bestehen.
Einführung
Nach einer entsprechenden Anfrage auf u-forum und aufgrund häufiger Unsicherheiten im Geschäftsverkehr, habe ich mich entschlossen, an dieser Stelle möglichst kurz, bündig und praxisbezogen auszuführen, welche Angaben in eine Rechnung gehören. Grundlage des Artikels ist meine Antwort per E-Mail auf eine Anfrage unter u-forum vom 2007-12-08.
Die Ausführungen sind auf Übersetzer, die in Deutschland ansässig sind, hauptsächlich auf freiberufliche Einzelunternehmer ausgerichtet.
Die Rechnung ist neben dem Vertrag eines der wichtigsten Dokumente, um die erbrachte Leistung nachzuweisen und sein Geld zu erhalten. Der Empfänger benötigt eine korrekt erstellte und rechtzeitig übermittelte Rechnung häufig, um z. B. als Agentur selbst seine Rechnung zu erstellen und zum Vorsteuerabzug. --Ziegler 11:02, 9. Dez 2007 (CET)--Ziegler 10:29, 9. Dez 2007 (CET)
Technische Umsetzung
Die einfachste Lösung für Anfänger ist eine Vorlage in einem Tabellenkalkulationsprogramm, z. B. Microsoft Excel (R). Daneben gibt es eine Menge entsprechender kommerzieller Hilfsprogramme. (siehe Rechnung erstellen für Einsteiger#Programme zur Rechnungserstellung) --Ziegler 11:02, 9. Dez 2007 (CET)--Ziegler 10:29, 9. Dez 2007 (CET)
Angaben in der Rechnung
- vollständiger Name ("Übersetzer Fritz Mustermann") oder Firmenname und Rechtsform ("XYZ-Translations Fritz Mustermann & John Speciman GbR")
- ladungsfähige Anschrift (Hausanschrift)
- Steuernummer oder USt.-Id.-Nr.
- Die USt.-Id.-Nr. ist wegen Ihrer einheitlichen Gestaltung und damit verbundenen Bekanntheit, vor allem wegen des einfachen Nachweises Deiner Unternehmereigenschaft und der Nachprüfbarkeit der Nummer selbst, besonders für den Geschäftsverkehr mit dem (EU-)Ausland zu empfehlen.
- sonstige unternehmensrechtliche Angaben, z. B. HR-Eintrag einer GmbH, Geschäftsführer einer GbR oder GmbH
- vollständiger Firmenname oder Name des Kunden,
- z. B. Übersetzungsbüro Muster GmbH oder
- der vollständige Name des Agenturinhabers, wenn er Einzelunternehmer/Freiberufler ist: Horst Mustermann
- Ladungsfähige Anschrift
- immer die Hausadresse des Auftraggebers, auf den Briefumschlag kannst Du ruhig eine Postfachadresse schreiben oder das Clearingcenter der Firma, wenn gewünscht
- Vor allem bei Auslandsrechnungen gehört auch eine abweichende Anschrift des Empfängers der Leistungen hinein, sofern vorhanden
- eine abweichende Anschrift, an die die Rechnung de facto geschickt wird (Postfach, Clearingcenter), sollten gehörig dokumentiert werden (z. B. Auftragsschein)
- Die Angabe der Steuernummer oder besser der USt.-Id.-Nr. des Empfängers der Leistungen ist bei Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland sinnvoll, um deren Unternehmereigenschaft glaubhaft zu machen bzw. wird von manchen Zielländern gefordert. --Ziegler 14:46, 11. Dez 2007 (CET)
- "Rechnung"
- Deine Rechnungsnummer und das Datum
- Die Rechnungsnummer kann fortlaufend sein: "1/2007", "678" oder auf einen Kunden spezifisch bezogen: "0558-1-2007", oder, oder, oder, sie muss aber eindeutig der Rechnung zugeordnet werden können. Empfehlung: Register über Rechnungsnummern in Buchform oder als Microsoft Access(R)-Datei anlegen.
- Auftragsnummer und -datum des Kunden
- sonstige Angaben, deren Eintragung der Kunde verlangt, z. B. Nummer des Rahmenvertrags, Lieferantennummer
- Ein Fehlen dieser Angaben verursacht dem Kunden unnütz viel Arbeit und führt zu Verzögerungen. In manchen Ländern weigern bei Fehlen dieser Angaben sich Banken Überweisungen auszulösen oder Steuerbehörden, die Rechnung anzuerkennen.
- Besonders bei (monatlichen) Sammelrechnungen sind diese Angaben in der tabellarischen Auflistung der Einzelleistungen gut aufgehoben.
Tabellarische Auflistung der Einzelleistungen und deren Vergütung
- Datum der Leistungserbringung (Versanddatum der E-Mail mit der Übersetzung, nur Datum, nicht Zeit)
- Bezeichnung der Leistung (Ware)
- muss nicht unbedingt sein, machen viele: Bezeichnung des Ausgangs- und/oder Zieltexts
- Abrechnungseinheit: Pauschal, Normzeilen, Wörter
- Anzahl
- Einheitspreis
- Zwischensumme netto
- anzuwendender USt.-Satz (0 % oder 19 %)
- USt.-Betrag
- Zwischensumme brutto
- Summe aller Leistungen und Waren netto
- Summe USt.
- Gesamtsumme brutto "zu zahlen"
- Eventuelle Skonti und Bedingungen dafür
- Bei Begleichung durch ... bis ... eingehend ... % Skonto auf ..., Rechnungsbetrag mit Skonto ... EUR
- Zahlungsziel und Zahlungsweise
- Deutschland: "Bitte begleichen Sie diese Rechnung durch Überweisung innerhalb Deutschlands auf Konto ..., BLZ ..., ...-Bank in ..., Kontoinhaberin ... bis ... (eingehend)."
- Ausland: "Bitte begleichen Sie diese Rechnung durch EU-regulierte Standardüberweisung ("Eurogiro") oder internationale Banküberweisung in EUR/USD/PLN/... (OUR-Überweisung, alle Gebühren zu Lasten Auftraggeber) auf Konto ..., BLZ ..., IBAN ..., SWIFT ..., Konto- und Rechnungs-Währung EUR, ...-Bank in [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort], Kontoinhaberin siehe oben bis ... eingehend.
- Wichtig sind ein eindeutiges Fälligkeitsdatum (nicht "innerhalb von 14 Tagen") und eine eindeutige Angabe zur Zahlungsart und Gebührenregelung, um sich z. B. vor ungünstigen Zahlungswährungen oder riskanten Scheckzahlungen zu schützen.
- Die Währung sollte eindeutig durch den aktuellen dreistelligen ISO-Währungscode angegeben werden, z. B. EUR, USD, PLN, RUB, CAD, AUD, ...
- eventuelle USt.-Befreiung, stichwortartig, z. B. "Kleinunternehmer", "Für Umsatzsteuer nicht steuerbarer Umsatz, da Leistung als im Ausland erbracht gilt."
- Manche wollen solche eine Erklärung, ich habe so etwas noch nie geschrieben: "Ich handele als unabhängig vom Auftraggeber beschäftigte Unternehmerin und verpflichte mich, Steuern und Sozialabgaben selbst laut geltender deutscher Rechtsordnung zu entrichten."
- Im Ausland gelten je nach Land besondere Vorschriften für die Gestaltung der Rechnung, hierzu siehe "K und M" (Konsulats- und Mustervorschriften), u. U. verlangt der Auftraggeber nach besonderen Erklärungen und Antragsformularen.
Angaben zum Aussteller
Angaben zum Rechnungsempfänger und Empfänger der Leistungen
Referenzangaben
Zahlungsbedingungen und Skonti
Weitere Erklärungen
Übermittlung der Rechnung
Wenn der Kunde nichts anderes verlangt, ist die Rechnung ausschließlich per Post zu übermitteln.
Hintergrund: In Deutschland, Österreich und vielen anderen Ländern berechtigt eine Rechnung nur dann zum Vorsteuerabzug oder wird nur dann allgemein für Steuerzwecke anerkannt, wenn sie als Originalschreiben per Post übermittelt wurde. In manchen Fällen kann die Originalrechnung per Post durch eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer digitaler Signatur (in Deutschland nach Signaturgesetz) ersetzt werden. --Ziegler 11:02, 9. Dez 2007 (CET)
Programme zur Rechnungserstellung
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte hier um Eure Hinweise.
siehe Programme zur Verwaltung von Kundendaten, Aufträgen und Zahlungsverkehr
Literatur, weitere Hinweisquellen
Oberfinanzdirektion Hannover: [1]
Bundesfinanzministerium, BMF-Schreiben - IV B 7 - S 7280 - 19/04 vom 2004-01-29: [2]
--Ziegler 11:04, 9. Dez 2007 (CET)
Burkhard Ziegler, http://www.tilts.de [3], http://www.ziegler-uebersetzungen.de [4] für TW-H Wikipedia am 2007-12-09
